Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer
I. Steuerrechtliche Regelungen:1. Begriff: Die K. ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer: Für den unbeschränkt Steuerpflichtigen (Steuerinländer) wirkt sie als Vorauszahlung auf die Jahreseinkommensteuer (ggf. Erstattung überzahlter Beträge); für den beschränkt Steuerpflichtigen ist sie i.d.R. abgeltend.
- Derjenige, der eine Zahlung vorzunehmen hat, die beim Empfänger typischerweise zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führt, hat bei der Auszahlung einen bestimmten Prozentsatz von dem geschuldeten Betrag als K. einzubehalten und für Rechnung des Zahlungsempfängers an das Finanzamt abzuführen.
- 2. Geographische Begrenzung: Die Verpflichtung, deutsche K. einzubehalten, kann naturgemäß nur auferlegt werden, wenn sich der Gläubiger oder eine Zahlstelle im Inland befinden. Jedoch finden sich bei ausländischen Zahlungen meist auch im Ausland Bestimmungen über die Einbehaltung einer dortigen K.; diese kann dann nur nach den Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen herabgesetzt oder bis zur Höhe der anteiligen deutschen Steuer auf die deutsche Einkommensteuerschuld angerechnet (aber nicht erstattet) werden.
- 3. Gesetzliche Grundlagen: Von welchen Zahlungen K. zu erheben ist, bestimmt § 43 EStG, wie hoch der Abzug jeweils zu sein hat, regelt § 43a EStG.
- 4. Möglichkeiten zur Vermeidung der K.: Sind die Kapitalerträge in Deutschland nicht steuerpflichtig, so kann die Einbehaltung deutscher K. von vornherein vermieden werden, wenn der Empfänger der Kapitalerträge dem Auszahlenden zuvor eine entsprechende amtliche Bescheinigung vorlegt ( Nichtveranlagungsbescheinigung, § 44a II EStG), einen  Freistellungsauftrag erteilt (§ 44a II EStG) oder – als Steuerausländer – eine Freistellung im Steuerabzugsverfahren (§ 50d EStG) beantragt; darüber hinaus kann im Fall der  Mutter-Tochter-Richtlinie der EU die K. gemäß § 43b EStG vermieden werden. In bestimmten Fällen kommt auch eine nachträgliche Erstattung der K. in Betracht (§§ 44b, 44c, 50d EStG).
- Ist der Empfänger der Zahlung aufgrund des  Sparer-Freibetrags steuerbefreit oder ist offensichtlich, dass seine Einkünfte zu keiner Einkommensteuerschuld führen werden, so kann die K. anstelle durch Einzelantrag des Steuerpflichtigen beim Bundesamt für Finanzen auch aufgrund eines  Sammelantrags seines Kreditinstituts vermieden werden.
- 5. Höhe der K.: Die K. beträgt bei Dividenden 20 Prozent des Gesamtbetrags der Dividende, bei Zinszahlungen 30 Prozent (sog. Zinsabschlagsteuer; bei Tafelgeschäften 35 Prozent; vgl. § 43a EStG).
II. Ziele:1. In fiskalischer Hinsicht soll die K. die Erträge aus mobilem Kapital (Geldkapital) periodengerecht und vollständig erfassen (Quellensteuer,  Steuerabzug) und dadurch eine Steuerhinterziehung erschweren. Eine Zweifachbelastung der Erträge wird durch die  Anrechenbarkeit von Steuern ausgeschlossen, die im Rahmen der  Einkommensbesteuerung vorgenommen wird.
- 2. Kapitalmarktpolitisch kann zur Vermeidung allokativ nachteiliger Wirkungen der Kapitalertragsbesteuerung von Ausländern (Behinderung internationaler Kapitalbewegungen, Anhebung des Zinsniveaus) eine Steuerbefreiung der Erträge für Ausländer vorgesehen werden.
- Vgl. auch  körperschaftsteuerliches Anrechnungsverfahren.
III. Aufkommen(nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und ab 1993 Zinsabschlag): 16.633,4 Mio. Euro (2003, davon Zinsabschlag: 7.632,4), 22.501,5 Mio. Euro (2002, davon Zinsabschlag: 8.477,9), 29.845,6 Mio. Euro (2001, davon Zinsabschlag: 8.961), 20.849,1 Mio. Euro (2000, davon Zinsabschlag: 7.334,2), 15.196,2 Mio. Euro (1995, davon Zinsabschlag: 6.548), 5.541,7 Mio. Euro (1990), 3.173 Mio. Euro (1985), 2.135 Mio. Euro (1980), 1.148 Mio. Euro (1975), 1.033 Mio. Euro (1970), 691 Mio. Euro (1965), 433 Mio. Euro (1960), 174 Mio. Euro (1955), 16 Mio. Euro (1950). Literatursuche zu "Kapitalertragsteuer" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kapitalertragsteuer — Die Kapitalertragsteuer (KapSt offizielle Abkürzung des BMF, KESt, KapESt oder auch KapErtSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Quellensteuer wird sie vom kontoführenden Institut von den Kapitalerträgen abgezogen, soweit kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Kapitalertragsteuer — Kapitalertragssteuer; Kapitalgewinnsteuer * * * Ka|pi|tal|er|trags|steu|er, (Steuerw.:) Ka|pi|tal|er|trag|steu|er, die (Wirtsch.): Steuer auf Erträge aus Wertpapieren o. Ä. * * * Kapital|ertragsteuer,   eine besondere Erhebungsform der… …   Universal-Lexikon

  • Kapitalertragsteuer — die Kapitalertragsteuer, n (Oberstufe) Einkommensteuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird Synonym: Kapitalertragssteuer Beispiel: Auf ausgeschüttete Dividenden muss man eine Kapitalertragsteuer zahlen …   Extremes Deutsch

  • Kapitalertragsteuer: Zinsbesteuerung —   Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuerpflicht. Die Kapitalertragsteuer stellt daher lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Sie wird unmittelbar in dem Zeitpunkt erhoben, in dem die… …   Universal-Lexikon

  • Kapitalgewinnsteuer — Kapitalertragsteuer …   Universal-Lexikon

  • Couponsteuer — ⇡ Kapitalertragsteuer …   Lexikon der Economics

  • Kuponsteuer — ⇡ Kapitalertragsteuer …   Lexikon der Economics

  • Kapitalertragssteuer — Kapitalertragsteuer * * * Ka|pi|tal|er|trags|steu|er 〈f. 19〉 Steuer auf Zinsen u. Dividende * * * Ka|pi|tal|er|trags|steu|er, (Steuerw.:) Ka|pi|tal|er|trag|steu|er, die (Wirtsch.): Steuer auf Erträge aus Wertpapieren o. Ä. * * *… …   Universal-Lexikon

  • KapSt. — Kapitalertragsteuer EN capital gains tax …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • KapStDV — Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung EN Implementing Order on the Capital Gains Tax …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”